Ein Pool ist nicht nur ein schickes Accessoire in jedem Garten. Es ist auch ein treuer Begleiter durch die warmen Monate. Doch wie sieht es mit einer Baugenehmigung für den Pool aus? Ist sie wichtig?
Braucht man für den Pool eine Genehmigung?
Das ist eine Frage, die sich viele Grundstücksbesitzer stellen. Wie wichtig ist eine Baugenehmigung für den Pool? Und muss ich die wirklich einholen oder ist es im Prinzip egal?
Eines direkt zu Beginn: Egal ist in Bezug auf eine Baugenehmigung nichts. Denn wird diese nicht eingeholt, obwohl sie benötigt wird, kann das zu ernsthaften Konsequenzen führen. Bis hin zum Abriss des errichteten Pools. Eine fachkundige Beratung im Vorfeld ist deshalb immer empfehlenswert. Entweder direkt beim Bauamt vor Ort oder bei einem Fachanwalt beziehungsweise den Verbraucherzentralen. Denn die Regelungen bezüglich der Baugenehmigung sind sehr undurchsichtig und variabel.
Je nach Größe und Art des Pols muss eine Baugenehmigung eingeplant werden. Folgende Regelungen sind in den meisten Regionen bindend:
- Pools, die aus einem Stück gearbeitet, geliefert und einfach verbaut werden können, benötigen keine Baugenehmigung
- Pools bis 49 Kubikmeter Fassungsvermögen kommen ohne Genehmigung aus
- Pools zwischen 50 und 99 Kubikmeter Fassungsvermögen benötigen in einigen Fällen eine Baugenehmigung
- Pools ab 100 Kubikmeter Fassungsvermögen benötigen immer eine Baugenehmigung
Mit der Baubewilligung oder Baugenehmigung hat der Eigentümer des Grundstücks immer das Recht, dieses zu verändern, zu verbauen oder auch abzureißen. Wenn das Bauamt die Anfrage auf die Errichtung eines Swimmingpools bearbeitet hat, dann wird das Einverständnis an den Besitzer weitergeleitet.
Grundsätzliche Regelungen über bauliche Veränderungen am Grundstück
Viele Grundstücksbesitzer sind der Meinung, dass sie auf ihrem Grundstück tun und lassen können, was sie möchten. Aber das ist nicht immer der Fall. Werden bauliche Veränderungen vorgenommen, muss unter Umständen eine Genehmigung eingeholt werden. Das bedeutet nicht nur, dass Gebäude und Mauern errichtet werden. Auch das Anlegen von einem größeren Teich verlangt beispielsweise nach einer Baugenehmigung. Denn hier gilt es, verschiedene Vorschriften einzuhalten. Nicht nur, um den nachbarschaftlichen Frieden aufrechtzuerhalten. Auch die regionale Bauart, die Art und Weise des Baus und selbstverständlich auch die Veränderung an der Umwelt müssen genehmigt werden.
Auch für den Bau eines Pools kann das zutreffen. Die Frage, ob eine Genehmigung für einen Pool benötigt wird, kann aber nicht einfach mit Ja oder mit Nein beantwortet werden. Es gibt genehmigungspflichtige Pools und es gibt Pools, die ohne Genehmigung überall und zu jeder Zeit aufgestellt werden können.
Pools ohne Genehmigungspflicht
Die sogenannten Fertigbecken, die in einem kompletten Teil geliefert werden und die keine großen Bauarbeiten im Garten verursachen, sind stets ohne Baugenehmigung. Das sind Pools, die in der Regel eine Größe bis zu 49 Kubikmetern haben.
Die Baugenehmigung muss auch dann nicht erfolgen, wenn der Pool bis zu 50 Kubikmeter Fassungsvermögen hat und nicht als Fertigbecken geliefert wird. Wenn es sich um einen Aufstellpool handelt oder um einen Pool, der gemauert wird.
Pools mit Fassungsvermögen zwischen 50 und 99 Kubikmeter liegen im sogenannten Grenzbereich. Hier hängt es vom Land ab, ob eine Genehmigung benötigt wird oder nicht. Im besten Fall wendet sich der Grundstücksbesitzer immer zuerst an die zuständige Behörde, um dort alle Informationen einzuholen. Wenn keine Baugenehmigung gefordert wird, kann sofort mit dem Aufstellen des Pools begonnen werden. Wird eine Baugenehmigung benötigt, muss diese selbstverständlich erst beantragt werden.
Diese Pools funktionieren nicht ohne Baugenehmigung
Im Gegensatz zu den kleinen Pools sind es die großen Schwimmbecken, die eine umfassende Genehmigung benötigen. Ab 100 Kubikmeter Fassungsvermögen ist diese Genehmigung immer Pflicht. Hier muss berücksichtigt werden, dass von der Beantragung bis zur Genehmigung einige Zeit ins Land ziehen kann. Die Errichtung des Pools darf innerhalb dieses Zeitfensters noch nicht stattfinden. Wird der Pool ohne Genehmigung gebaut, dann kann das rechtliche Konsequenzen haben. Es kann bis dahin gehen, dass der Pool wieder abgerissen werden muss. Ein wenig Geduld ist deshalb gefragt.
Warum wird die Baugenehmigung überhaupt benötigt?
Das Aufstellen eines Pools auf dem eigenen Grundstück ist eine bauliche Veränderung. Sie verändert das Aussehen des Grundstücks maßgeblich und kann deshalb unter gewissen Umständen genehmigungspflichtig sein. Hier geht es vor allen Dingen darum, die Optik zur waren und natürlich auch den Frieden mit den Nachbarn. Niemand möchte Ärger mit dem Nachbarn haben, weil der Pool zu weit am Zaun steht, weil er stört oder weil der Lärm durch die Nutzung des Pools zu groß ist.
Außerdem muss im Rahmen der Baugenehmigung auch immer der Untergrund berücksichtigt werden. Wie ist der Boden, auf dem der Pool aufgestellt oder eingelassen werden soll? Passt der Pool zum allgemeinen Erscheinungsbild der Siedlung? Und rechtfertigt es das Grundstück, einen so großen Pool überhaupt aufzustellen?
Welche Komplikationen können beim Bauantrag auftreten?
Schwierigkeiten bei der Genehmigung des Pools können beispielsweise dann auftreten, wenn er in dicht besiedelten Wohngebieten aufgebaut werden soll. Wenn die Nachbarschaft Probleme damit haben könnte, oder wenn es mehrere Besitzer gibt, die den Pool nutzen wollen. Dann muss nämlich von jedem einzelnen Besitzer eine Einverständniserklärung mit dem Bauantrag eingereicht werden. Auch dann, wenn sich das Grundstück in einem Naturschutzgebiet befindet, wird es schwierig, eine Baugenehmigung für den Pool erhalten. Denn der Naturschutz steht immer an erster Stelle.
Unser Hinweis: Auch ein Innenpool muss genehmigt werden. Selbst dann, wenn er im Haus selbst zu finden ist und kein separates Poolhaus gebaut wurde. Denn er hat Einfluss auf die Bausubstanz der Immobilie.