Ein Pool ist nicht nur in den heißen Sommermonaten ein toller Zeitvertreib. Mit einer Überdachung kann er sogar in der kühlen Jahreszeit genutzt werden. Doch so schön das erfrischende Nass auch ist: es verlangt nach einer optimalen Absicherung. Im besten Fall nach einer Pool Versicherung, die bei Schäden rund um den Pool den Versicherten perfekt absichert.
Das Wichtigste in Kürze
- deckt Schäden am Pool und der Pooltechnik ab
- verschiedene Optionen der Versicherung werden angeboten
- vor Abschluss der Versicherung den genauen Wert des Pools und der Technik
ermitteln - freistehende Aufstellpools können nicht versichert werden
Warum eine Pool Versicherung?
Ein Pool ist unterschiedlichen Gefahren ausgesetzt. Hier geht es nicht um den Personenschaden, der bei der Nutzung eines Pools entstehen kann. Es geht uns Schäden,
die direkt am Pool eintreten können. Beispielsweise durch Sturm, Hagel, Rohrbruch, Brand und ähnliche Dinge. Auch die Pooltechnik kann zu sehr hohen Kosten führen, wenn sie nicht richtig funktioniert. Ebenso eine Abdeckung für den Pool, die durch Sturm oder Hagel beispielsweise kaputt geht. Die Frage ist, wie der Pool versichert werden kann, welche Versicherung dafür
zuständig ist und worauf zwingend geachtet werden muss. Wichtig ist zu wissen, dass es verschiedene Versicherungsmöglichkeiten gibt. Und diese möchte wir etwas genauer anschauen.
Der festverbaute Pool
Nicht alle Pools können versichert werden. Die Versicherung bezieht sich in erster Linie auf festverbaute Pools. Freistehende Aufstellpools, die sich aufblasen lassen und deshalb keinen festen Standort benötigen, lassen sich nicht versichern. Hier gibt es für die Versicherungsgesellschaften keinen Anreiz, da es recht schwer ist genau nachzuweisen, ob der gemeldete Schaden korrekt ist oder nicht.
Allerdings ist es so, dass ein Schaden, der durch einen festverbauten oder einen freistehenden Pool bei einer dritten Person erzeugt wird, über die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abgedeckt ist. Beispielsweise Wasserschäden, die durch einen Defekt am Pool bei der dritten Person oder anderen Gegenständen erzeugt wird. Ansonsten gibt es für Schäden an eigenem Pool lediglich eine Absicherung für festverbaute Pools. Versichert ist der fest verbaute Pool nahezu umfassend. Nicht nur der Pool an sich ist versichert, sondern auch alle dazugehörigen Rohrleitungen und die Technik.
Wann gilt der Pool als fest verbaut?
Um einen Pool als festverbauten Pool bei der Versicherung angeben zu können, muss er mindestens zur Hälfte im Erdreich verbaut sein. Ist das der Fall, kann der Pool optional über die Wohngebäudeversicherung versichert werden. Unter anderem gegen Schäden durch Sturm, Hagel oder Feuer. Wenn der Pool nachträglich verbaut wird, muss der Versicherer darüber in Kenntnis gesetzt werden. Dann kann der Pool in die Versicherung aufgenommen werden und die Absicherung ist gegeben. Wer einen frei aufgestellten Pool hat, muss die Hausratversicherung bemühen. Sie hat die Möglichkeit, im Rahmen der Außenversicherung einen gewissen Versicherungsschutz zu bieten. Allerdings gilt das nicht für kleine Planschbecken. Der Aufstellpool muss gewisse
Kriterien erfüllen, damit er auch durch die Versicherung abgedeckt wird.
Naturgefahren in der Versicherung inkludieren
Naturgefahren, die auch als Elementargefahren bezeichnet werden, sollten in der Wohngebäude- und in der Hausratversicherung inkludiert sein. Dann ist der Pool unter anderem zusätzlich gegen Überschwemmungen und Rückstau versichert. Das wäre ansonsten im normalen Versicherungsstatus nicht enthalten. Geprüft werden muss jedoch, ob Naturgefahren überhaupt abgesichert werden können. Es gibt einen sogenannten Naturgefahren-Check, der anhand des Wohngebietes zeigt, ob der Poolbesitzer in einem gefährdeten Gebiet wohnt oder in einem weniger gefährdeten Gebiet.
Je höher das Risiko für Naturkatastrophen, umso höher die Versicherungssumme. Zudem kann es sogar teilweise passieren, dass keine Absicherung stattfinden kann. Über die private Haftpflichtversicherung wird zum Beispiel der Wasseraustritt am Pool versichert, der bei dritten Personen Schaden anrichtet. Unter anderem beim Nachbarn. Auch hier muss jedoch geschaut werden, ob der Pool in der Versicherung inkludiert ist. Wenn das nicht der Fall ist, kann der Pool einfach an die Privathaftpflicht nachgemeldet werden. Die Beiträge werden sich dadurch nur sehr marginal ändern.
Wie sieht es mit Poolabdeckungen und Poolzubehör aus?
Bei einer guten Absicherung geht es in der Regel nicht nur um den Pool, sondern auch um das Zubehör, die Technik und all das, was zum Pool tatsächlich dazu gehört. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten für die Absicherung der zusätzlichen Poolausstattung. Für die Poolabdeckung ist beispielsweise die Eigenheimversicherung zuständig. Sie ist für Schäden an der Poolabdeckung verantwortlich. Gleiches gilt für die Haushaltsversicherung, die dann genutzt werden kann, wenn es keine Eigenheimversicherung gibt. Ein Pool kann beispielsweise auch auf einem Mietgrundstück stehen oder in einer Gartensparte. Das bedeutet nicht automatisch, dass man ein Eigenheim besitzt und eine entsprechende Eigenheimversicherung nachweisen kann. Eine Poolüberdachung aus Glas wird über die Glasbruchversicherung abgedeckt. Für die Schwimmbadtechnik bietet sich eine spezielle Schwimmbadtechnikversicherung an. Diese Versicherung wird auch als Maschinenbruchversicherung bezeichnet. Abgesichert sind dann zum Beispiel Schäden am Poolroboter, Pumpen, Filter- und Umwälzanlagen, Gegenstromanlagen, Leitungen und Entfeuchtungsanlagen.